Wittern: Tempo 30 vor der Grundschule Osterbrook – Behörde blockiert, Lärmaktionsplan öffnet neuen Weg
Bezirksversammlung und Regionalausschuss forderten Tempo 30 auf der Wendenstraße – die Straßenverkehrsbehörde lehnt ab. Wittern hält die Forderung aufrecht und setzt auf den Lärmaktionsplan 2026.
Hamburg-Mitte, 12. Februar 2026 – Bereits im Dezember 2024 beschloss der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde einstimmig, auf der Wendenstraße vor der Grundschule Osterbrook Tempo 30 in den Werktags-Stunden von 6 bis 19 Uhr anzuordnen (Drucksache 23-0281). Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bestätigte diese Forderung am 23. Januar 2025. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde lehnte die Umsetzung dennoch ab – mit der Begründung, eine „besondere Gefahrenlage” nach § 45 StVO sei nicht nachweisbar.
Stephanie Wittern (Bündnis 90/Die Grünen), Bezirksabgeordnete und Mitantragstellerin:
„Wenn keine Unfälle passiert sind, heißt das nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht – es heißt, dass Eltern und Kinder täglich mit einem unguten Gefühl über die Straße gehen. Parkende Autos versperren die Sicht auf den Zebrastreifen, und die Wendenstraße trägt als Ausweichroute zur B5 ein Verkehrsaufkommen, das in keiner Unfallstatistik auftaucht. Präventiver Kinderschutz darf nicht am Paradox einer Behörde scheitern, die erst Verletzte zählen muss, bevor sie handelt.”
Hintergrund: Der interfraktionelle Antrag wurde von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und Volt gemeinsam eingebracht. Elternvertretungen und die Schulleitung hatten sich über mehrere Jahre für eine Geschwindigkeitsreduzierung eingesetzt. Die Hauptargumente: Parkende Fahrzeuge schränken die Sicht auf den Zebrastreifen ein; die Wendenstraße wird bei Stau auf der B5 regelmäßig als Ausweichroute genutzt und trägt dadurch ein hohes Verkehrsaufkommen – ein Risiko, das in offiziellen Unfallstatistiken nicht erfasst wird.
Neuer Ansatz über den Lärmaktionsplan: Die Wendenstraße ist im Hamburger Lärmaktionsplan 2026 zur Prüfung vorgesehen. Damit eröffnet sich ein neuer rechtlicher Weg: Tempo 30 aus Lärmschutzgründen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO. Wittern will diesen Hebel nutzen, um die seit über einem Jahr beschlossene Forderung der Bezirksversammlung endlich in die Praxis zu überführen.