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RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn – Karte des Entwicklungsraums Hamburg

RISE-Förderung Hamburg-Horn: Erfolge, Projekte und der Verfügungsfonds

15 Jahre RISE-Förderung in Billstedt/Horn: Was erreicht wurde, wie der Verfügungsfonds funktioniert und wie es nach 2025 weitergeht.

Aktualisiert: ca. 9 Min. Lesezeit Lesezeit

Fünfzehn Jahre lang hat das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung – kurz RISE – die Quartiere Billstedt und Horn tiefgreifend verändert. Über 460 Einzelprojekte, mehr als 765 Millionen Euro an öffentlichen Investitionen hamburgweit, und ein Instrument, das Nachbarschaftsideen unkompliziert in die Realität bringt: der Verfügungsfonds. Dieser Guide erklärt, was die RISE-Förderung in Hamburg-Horn erreicht hat, wie der Verfügungsfonds funktioniert – und wie die Quartiersarbeit nach dem Programmende 2025 weitergeht.

Als Bezirksabgeordnete und KUS-Ausschussvorsitzende setze ich mich dafür ein, dass die aufgebauten Strukturen nicht mit dem Ende des Programms verschwinden. Denn Quartiersentwicklung ist keine befristete Aufgabe – sie ist Dauerarbeit.


RISE-Förderung Hamburg-Horn: Was steckt dahinter?

Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) wurde 2009 von der Stadt Hamburg ins Leben gerufen. Es fasst frühere, oft fragmentierte Förderprogramme unter einem strategischen Dach zusammen – mit einem klaren Anspruch: bauliche Modernisierung und soziale Stabilisierung müssen gemeinsam gedacht werden.

In 15 Jahren hat Hamburg rund 765 Millionen Euro in 67 Fördergebiete investiert. Das setzt sich zusammen aus:

FinanzierungsquelleVolumen
RISE-Haushaltsmittel (direkt)357 Mio. Euro
Weitere Landesmittel (Fachbehörden, Bezirke, SAGA)391 Mio. Euro
EU-Fördermittel (Strukturfonds)ca. 17 Mio. Euro
Private Investitionen (durch RISE ausgelöst)ca. 75 Mio. Euro

Diese Mittel flossen nicht in abstrakte Großprojekte, sondern direkt in die Nachbarschaft: in Schulhöfe, Sportstätten, Grünflächen, öffentliche Plätze und soziale Einrichtungen.

RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn – geografische Karte des Entwicklungsraums

Was RISE von früheren Ansätzen unterscheidet: Die Bewohner:innen werden nicht übergangen, sondern sind das Fundament jeder Entscheidung. Quartiersmanagements, lokale Stadtteilbüros und demokratisch legitimierte Beiräte sorgten dafür, dass die Expertise der Menschen vor Ort wirklich gehört wurde.

Mehr über das Lebensumfeld, in dem diese Förderung wirkt, lese ich in meinem Überblick: Hamburg-Horn: Ein Stadtteil im Überblick.


Der Entwicklungsraum Billstedt/Horn: Zahlen und Kontext

Im Bezirk Hamburg-Mitte nimmt der Entwicklungsraum Billstedt/Horn eine besondere Stellung ein. Mit rund 109.000 Einwohner:innen ist dieses Gebiet hochverdichtet und kulturell außerordentlich vielfältig. Die Herausforderungen waren hier oft drängender als anderswo: dichte Bebauung, stark frequentierte Verkehrsachsen, hoher Bedarf an sozialer Infrastruktur.

Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK), 2021 fortgeschrieben, formulierte das Leitziel klar: „Billstedt/Horn ist lebenswert und attraktiv für Familien.”

In den Jahren der RISE-Förderung wurden in Billstedt und Horn über 460 konkrete Einzelprojekte umgesetzt. Ein zentrales Werkzeug dabei: der Verfügungsfonds.


Der Verfügungsfonds: Nachbarschaftsideen unkompliziert finanzieren

Viele gute Ideen scheitern nicht am fehlenden Engagement, sondern an der fehlenden Anschubfinanzierung. Wer ein Straßenfest organisieren, ein Beet bepflanzen oder Material für eine Jugendgruppe besorgen möchte, soll nicht an Bürokratie scheitern. Genau hier greift der Verfügungsfonds Billstedt/Horn.

Der Fonds ist demokratisch, flexibel und niederschwellig. Er fördert kleinere Projekte, die das Leben im Stadtteil bereichern – Begegnungen ermöglichen, Netzwerke stärken, Nachbarschaft sichtbar machen.

Rahmenbedingungen auf einen Blick

  • Jährliches Budget: 30.000 Euro für das gesamte Fördergebiet
  • Reguläre Höchstförderung: 1.500 Euro pro Projekt
  • Ausnahme: Bis zu 2.500 Euro möglich bei besonderem Quartiersnutzen (Begründung + Zweidrittelmehrheit im Beirat erforderlich)
  • Keine Folgekosten: Das Projekt muss in sich abgeschlossen sein – keine dauerhaften Mietkosten oder Personalstellen
  • Kein Doppelbezug: Ein Projekt kann nicht gleichzeitig aus mehreren Verfügungsfonds bezuschusst werden

Wer entscheidet?

Das Besondere am Verfügungsfonds ist seine demokratische Struktur. Nicht eine anonyme Behördeninstanz, sondern der Beirat Billstedt/Horn – Menschen, die im Stadtteil leben und arbeiten – entscheidet über die Mittel. Antragsteller:innen stellen ihr Projekt in öffentlicher Sitzung vor. Das ist direktere Demokratie, wie sie im Alltag kaum besser funktioniert.


Was die RISE-Förderung in Horn konkret bewirkt hat

Die Erfolge lassen sich nicht allein in Zahlen messen. Sie zeigen sich im Lachen auf einem Nachbarschaftsfest, in der blühenden Ecke eines vormals grauen Platzes, im Stolz von Jugendlichen nach ihrem ersten Kunstprojekt.

Soziale Begegnung und Generationsaustausch

Einsamkeit – besonders im Alter – ist eine schleichende Krise. Projekte wie die Kochrunde des AWO-Seniorentreffs in Billstedt haben regelmäßige Mittagstische geschaffen, die psychische Resilienz stärken und soziale Isolation durchbrechen. Ferienprogramme in Sonnenland und beim KiFaZ Dringsheide entlasteten Familien in den sechswöchigen Sommerferien – für Kinder, denen ein Urlaub verwehrt bleibt.

Ökologie, Stadtnatur und öffentlicher Raum

Projekte, die direkt auf das einzahlen, was ich als KUS-Ausschussvorsitzende auch politisch vorantreibe: grüne Stadtteile, sensibilisierte Bürger:innen, ein lebendiges Stadtbild.

ProjektMaßnahmeWirkung
Blümchenpflege-TaschengeldgruppeJugendliche pflegen und bepflanzen öffentliche GrünflächenIdentifikation mit dem Quartier, weniger Vandalismus
Von-Dratelnscher Park (Horn)Einweihung und Ausstattung des neu gestalteten ParksZentraler Erholungsort, sofort positiv angenommen
„Das wilde Leben vor der Tür” (KiTa Jubilate)Umweltbildungsprojekt zu Tieren vor der HaustürFrühkindliches ökologisches Bewusstsein
Fledermausspaziergänge (Blohms Park, Mühlenpark)Abendliche Exkursionen zur FledermausbeobachtungSensibilisierung für Artenschutz im Quartier

Diese Projekte ergänzen sich ideal mit dem, was im Urban Gardening in Hamburg-Horn und in der Kulturarbeit im Stadtteilhaus Horner Freiheit entsteht.

Jugend, Kunst, Kultur und Empowerment

Das Urban-Art-Projekt am Öjendorfer Weg ist ein gutes Beispiel: Im Oktober 2013 gestalteten Jugendliche unter professioneller Anleitung eine Klinkermauer mit dem Schriftzug „Wir sind Billstedt”. Solche partizipativen Projekte sind effektiver als jede Anti-Vandalismus-Kampagne – weil sie den öffentlichen Raum in die Hände der Jugendlichen legen.

Das Hip-Hop-Musical „THE DREAM” (2012) mit rund 60 Kindern und Jugendlichen aus dem Projekt Sonnenland, der Tablet-PC mit Musiksoftware im Billstedter SoundHouse, Autorenlesungen zum Welttag des Buches – dahinter steckt immer dasselbe Prinzip: Teilhabe ermöglichen, bevor Ausgrenzung entsteht.

Das deckt sich mit dem, was die Kulturangebote in Hamburg-Horn leisten – und was ohne verlässliche Förderstrukturen nicht möglich wäre.


Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Mittel aus dem Verfügungsfonds

Sie haben eine Idee? Sie möchten ein Nachbarschaftsfest organisieren, eine Baumpflanzaktion starten, Material für eine Jugendgruppe anschaffen? Der Weg zu den Mitteln ist bewusst einfach gehalten.

Schritt 1: Idee prüfen

Stellen Sie sich diese Fragen:

  • Stärkt das Projekt den nachbarschaftlichen Zusammenhalt in Billstedt oder Horn?
  • Dient das Vorhaben der Allgemeinheit oder lokalen Netzwerken?
  • Ist das Projekt zeitlich und inhaltlich klar abgegrenzt – keine Dauerverpflichtungen, keine Folgekosten?
  • Liegt der Finanzbedarf bei maximal 1.500 Euro (Ausnahme: bis 2.500 Euro bei besonderem Nutzen)?

Schritt 2: Vorab-Beratung nutzen

Bevor Sie Formulare ausfüllen: Die steg Hamburg mbH betreut das Gebiet als geschäftsführendes Büro. Die Mitarbeiter:innen prüfen Ihre Idee auf Förderfähigkeit, helfen bei der Kostenkalkulation und weisen Sie ggf. auf andere Förderinstrumente hin. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Schritt 3: Finanzierungsplan aufstellen

Das Herzstück jedes Antrags ist ein realistischer Kosten- und Finanzierungsplan auf Basis konkreter Angebote. Er muss folgende Positionen aufschlüsseln:

  • Gesamtkosten
  • Eigenmittel der Initiative oder des Vereins
  • Drittmittel (bereits beantragte Förderungen)
  • Sonstige Einnahmen (Spenden etc.)
  • Beantragte Summe aus dem Verfügungsfonds (inkl. prozentualer Anteil)

Schritt 4: Antragsformular ausfüllen

Das offizielle Formular „Antrag auf Mittel aus dem Verfügungsfonds” gibt es online zum Download oder im Stadtteilbüro. Es fragt ab: Antragsteller:in, Projekttitel, Vorgeschichte und eine Einverständniserklärung, dass Ihr Name in offiziellen Protokollen genannt werden darf.

Schritt 5: Projekt im Beirat vorstellen

Der demokratische Kern: Sie stellen Ihre Idee in öffentlicher Sitzung des Beirats Billstedt/Horn vor, erläutern die Motivation und beantworten Rückfragen. Die Entscheidung fällt mit einfacher Mehrheit. Eine gute Gelegenheit, im Quartier sichtbar zu werden und vielleicht Mitstreiter:innen zu finden.

Schritt 6: Bewilligung und Startfinanzierung

Nach Bewilligung können Sie direkt 50 Prozent der Fördersumme abrufen – damit ehrenamtliche Initiativen nicht in finanzielle Vorleistung treten müssen.

Schritt 7: Abschluss und Verwendungsnachweis

Spätestens sechs Wochen nach Projektabschluss (absolut spätestens bis Januar des Folgejahres) reichen Sie ein:

  1. Original-Belege und Rechnungen
  2. Kurzbericht über Verlauf und Erfolg
  3. Fotos der Umsetzung

Nach Prüfung wird die restliche Fördersumme ausgezahlt.


RISE endet 2025 – was kommt danach?

Am 31. Dezember 2025 endete die RISE-Förderung für den Entwicklungsraum Billstedt/Horn offiziell. Das ist ein kritischer Moment: Mit dem Programmende entfällt die klassische Möglichkeit, Mittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.

Die entscheidende Frage lautet: Wie verhindern wir, dass die aufgebauten Beteiligungsstrukturen und nachbarschaftlichen Netzwerke nach dem Ende der Landesmittel zusammenbrechen?

Das Nachsorgekonzept 2026–2027

Um einen harten Bruch zu vermeiden, wurde vorausschauend ein Nachsorgekonzept für die Jahre 2026 und 2027 entwickelt. Es begleitet laufende, aber bis Ende 2025 noch nicht vollständig abgeschlossene Vorhaben – und sichert die Überführung lokaler Strukturen in eine nachhaltige Eigenständigkeit ab.

Der Beirat Billstedt/Horn hat sich entschieden, auch nach dem formalen RISE-Ende weiter zusammenzuarbeiten – freiwillig, eigenverantwortlich, in einem freien Format. Das ist das größte Kompliment für die Arbeit der letzten 15 Jahre.

Der Quartiersfonds 2026

Ehrenamtliches Engagement braucht einen finanziellen Rahmen, um nicht auszubrennen. Der Quartiersfonds 2026, den die Hamburger Bürgerschaft eingerichtet hat, greift genau hier. Für 2026 stehen insgesamt 1.636.737 Euro zur Verfügung – aufgestockt aus einem Grundbudget von 1.000.000 Euro durch projektbezogene Anträge an die Finanzbehörde.

Davon sind 150.000 Euro explizit für die Beiratsarbeit im Bezirk Hamburg-Mitte außerhalb von RISE (sogenannte Quartiersbeiräte) vorgesehen. Das sind keine abstrakten Zahlen – das sichert konkret das Überleben der Verstetigungsbeiräte und gewährleistet, dass Formate wie der Verfügungsfonds auch künftig existieren können.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat diesen Fonds nicht nur abgesichert, sondern durch gezielte Nachverhandlungen auf über 1,6 Millionen Euro aufgestockt. Das ist ein Ergebnis, auf das wir als Koalition stolz sein können.


Synergien: RISE und die Horner Geest 2040

Die stärkste Wirkung entfaltet RISE dort, wo kleinere Nachbarschaftsprojekte auf große Infrastrukturvorhaben treffen. Der Hamburger Osten befindet sich gerade in einer Phase massiver Transformation.

Im Zentrum steht die Verlängerung der U4 in die Horner Geest, flankiert vom Rahmenplan Horner Geest 2040 – mit rund 3.000 neuen Wohnungen und Projekten wie dem Wohngebiet Haferblöcken, dem „Grünen Loop” und dem LeNa-Hochhaus (Lebendige Nachbarschaft).

Neue Wohnungen allein schaffen keine Nachbarschaft. Der i-Punkt Horner Geest als neuer Stadtteiltreff, Begrüßungsfeste für Neuzugezogene, Begegnungsplattformen für Alt- und Neuanwohner:innen – das sind die sozialen Katalysatoren, die RISE-Mittel und der Verfügungsfonds finanzieren. Die bauliche Hülle stellt das Großkapital. Die soziale Seele des Quartiers wird von den Bürger:innen selbst geformt.

Mehr über den größeren Planungsrahmen: U4-Verlängerung Horner Geest, Horner Aufschwung und Nachbarschaftshilfe in Hamburg-Horn.


Meine politische Einordnung

15 Jahre RISE-Förderung in Billstedt und Horn liefern einen klaren empirischen Beweis: Zielgerichtete Investitionen in den sozialen Zusammenhalt auf Quartiersebene funktionieren. Jeder Euro, der in ein Nachbarschaftsfest, in die Bepflanzung eines Platzes oder die technische Ausstattung eines Jugendzentrums fließt, spart ein Vielfaches an späteren Kosten für Kriminalitätsprävention, Sozialarbeit und Gesundheitsfürsorge.

Diese Projekte haben nicht nur Straßenzüge verschönert. Sie haben Identifikation geschaffen und demokratische Teilhabe ermöglicht. Das zahlt direkt auf das ein, was ich im KUS-Ausschuss vorantreibe: eine klimaresiliente, grüne und sozial gerechte Stadt, in der sich Menschen aller Generationen und Herkünfte sicher und wohl fühlen.

Aber aus diesem Erfolg erwächst eine Verpflichtung. Quartiersentwicklung darf nicht länger als Abfolge befristeter Förderprogramme verstanden werden, die nach einigen Jahren gestrichen werden, sobald ein Gebiet formal als „saniert” gilt. Der soziale Zusammenhalt in Großstädten ist eine Daueraufgabe.

Meine Forderung ist deshalb klar: Wir müssen die bewährte Systematik des Verfügungsfonds aus der zeitlich befristeten Projektförderung herausholen und als dauerhaftes Instrument der direkten Demokratie in die regulären kommunalen Haushalte überführen. Nur wenn Bürger:innen langfristig Vertrauen und finanzielle Handlungsmacht vor Ort bekommen, bleibt Hamburg-Mitte lebenswert, solidarisch und stark.

RISE-Hintergrund und Stadtentwicklung im Überblick: Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg-Horn

Meine politische Arbeit für sozialen Zusammenhalt und gerechte Quartiere: Soziale Gerechtigkeit →

Häufige Fragen

Was ist das RISE-Programm und was hat es in Horn bewirkt?
Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) bündelt seit 2009 Fördermittel von Bund, Land und EU für Hamburger Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf. Im Entwicklungsraum Billstedt/Horn wurden in 15 Jahren über 460 Einzelprojekte umgesetzt – von Schulhöfen und Sportanlagen bis zu Nachbarschaftstreffs und Grünflächen.
Wer kann Mittel aus dem Verfügungsfonds Billstedt/Horn beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Bürger:innen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die im Fördergebiet Billstedt/Horn wohnen, arbeiten oder dort aktiv engagiert sind. Es gibt keine formellen Hürden – entscheidend ist, dass das Projekt den Zusammenhalt im Stadtteil stärkt.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme aus dem Verfügungsfonds?
Die reguläre Höchstgrenze liegt bei 1.500 Euro pro Projekt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Beirat mit Zweidrittelmehrheit bis zu 2.500 Euro bewilligen. Das jährliche Gesamtbudget des Fonds beträgt 30.000 Euro.
Können laufende Betriebs- oder Personalkosten gefördert werden?
Nein. Der Verfügungsfonds fördert ausschließlich abgeschlossene Maßnahmen ohne ungedeckte Folgekosten. Anschubfinanzierungen für neue Gruppen sind möglich, dauerhafte Betriebskosten wie Mieten oder Gehälter sind ausgeschlossen.
Was passiert mit der Quartiersentwicklung in Billstedt/Horn nach dem RISE-Ende 2025?
Die offizielle RISE-Förderung für Billstedt/Horn endete am 31. Dezember 2025. Ein Nachsorgekonzept für 2026 und 2027 sichert laufende Vorhaben ab. Der Beirat arbeitet weiter – freiwillig und eigenverantwortlich. Finanziell trägt der Quartiersfonds 2026 mit insgesamt 1.636.737 Euro die Quartiersarbeit weiter, davon 150.000 Euro explizit für Beiratsarbeit außerhalb von RISE.
Wie läuft die Abrechnung eines geförderten Projekts ab?
Spätestens sechs Wochen nach Projektabschluss, absolut spätestens bis Januar des Folgejahres, muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden: Original-Belege, ein kurzer Sachbericht und Fotos der Umsetzung. Danach wird die zweite Hälfte der Fördersumme ausgezahlt.
Wer entscheidet über die Bewilligung eines Antrags?
Nicht das Bezirksamt, sondern der Beirat Billstedt/Horn bzw. die Arbeitsgruppe Verfügungsfonds – Menschen, die selbst im Stadtteil leben und arbeiten. Die Entscheidung fällt in öffentlicher Sitzung nach einer kurzen persönlichen Vorstellung des Projekts.

Quellen

Deine Ansprechpartnerin

Ich bin Stephanie Wittern –
deine Grünenpolitikerin für Hamburg-Mitte.

Fragen zu diesem Thema oder zu Bezirkspolitik in Hamburg-Mitte? Ich freue mich über deine Nachricht und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.